Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde oder
  • Sorgesrechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle
Standesamt
Markt 20-22
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4792140
+49 3904 4792141

Bushaltestelle: Markt

Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg

Parkplätze vorhanden

Behindertengerechter Zugang