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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erstattung für Schulfahrten beantragen

Beschreibung

Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.

Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können.  In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

  • Selbsterklärung

Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen

  • Vordruck Kostenzusammenstellung
  • Vordruck Mittelabruf

beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.

Es fallen ggf.Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Börde

Nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular mit der Bezeichnung "Antrag auf Vergünstigungen bei Schulfahrten (neu ab 01.07.2012)"!!!!!

Hierzu füllen Sie eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der Sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen. Diese geben Sie in der Schule Ihres Kindes ab. Zusammen mit den von der Schule noch auszufüllenden Formularen "Kostenzusammenstellung" und "Mittelabruf" werden die beantragten Mittel durch die Schulen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen.

Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56605
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
  • Antrag auf Vergünstigungen bei Schulfahrten

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  • Vordruck Mittelabruf - von Schule auszufüllen

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  • Zusammenstellung der Kosten für die Schulfahrten (von der Schule auszufüllen)

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