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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden

Beschreibung

In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet.

An der Gesamtschule können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Abitur

Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung.Die Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Diese Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
 
Kooperative Form:

Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an erhalten Sie Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen. Der schulformspezifische Unterricht überwiegt. An der kooperativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 12 Jahren.
 

Integrative Form:
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse. In einer integrativen Gesamtschule müssen Sie sich nicht vorab für eine Schulform entscheiden.  Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband unterrichtet. Die Anzahl der Fächer nimmt mit den Jahrgangsstufen zu. . Die Kurse werden nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet. Ab dem 9. Schuljahrgang können Sie sich für einen Gymnasialzweig entscheiden. An der integrativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 13 Jahren.

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule
  • Wenn es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt, wählt der Schulträger die Schüler aus (zum Beispiel durch Losverfahren). Dieses Auswahlverfahren darf nicht benachteiligen.
  • Halbjahreszeugnis
  • Formular zur Schullaufbahnerklärung

Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.

circa 2-3 Monate

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.

Spezielle Hinweise für Einheitsgemeinde Haldensleben, Stadt
  • Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule) 
  • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
  • Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
  • Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
St. Hildegard-Grundschule Haldensleben
Dammühlenweg 14
39340 Haldensleben, Stadt
03904 44133
03904 725623
Weitere Stellen
Grundschule Gebrüder Alstein
Rottmeisterstraße 57
39340 Haldensleben, Stadt
03904 2690
03904 724899
Grundschule Erich Kästner
Waldring 112
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 43280
+49 3904 499656
Grundschule Otto Boye
Bülstringer Straße 25
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 40172
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777