Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Beschreibung
Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.
- Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet und ist schulpflichtig
- Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen.
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung über die Schulfähigkeit
keine
Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.
Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.
- Der Antrag ist zu begründen (mit entsprechenden Unterlagen).
- Die Grundschule führt mit Ihnen daraufhin ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
- Sie nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet diese Stellungnahme mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs an das Landesschulamt.
- Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung.
- Sie bekommen einen Bescheid mit der Entscheidung des Landesschulamtes.
Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
05.06.2020
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
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