Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Beschreibung
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
- Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
- bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
- Nachweise über Studiengebühren
Keine.
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Widerspruch.
Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. Das Studentenwerk in Halle (Saale) ist für Finnland zuständig.
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
30.06.2020