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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beim Medizinstudium beantragen

Beschreibung

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

  • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

  • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

Studium im Inland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin in Sachsen-Anhalt
  • oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
  • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

Studium im Ausland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
  • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

EUR 55,00 bis EUR 90,00

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

Keine.

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist zuständig, wenn Sie

  • an einer medizinischen Fakultät in Sachsen-Anhalt zugelassen oder eingeschrieben sind
  • oder, wenn Sie noch nicht zugelassen oder eingeschrieben sind und in Sachsen-Anhalt geboren wurden

Sind Sie noch nicht eingeschrieben und wurden Sie im Ausland geboren, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Bei originalsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale), Stadt
+49 345 514-3268

Bemerkung: akademisch
+49 345 514-3045

Bemerkung: nichtakademisch
+49 345 514-3279

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe