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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Beschreibung

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

  • Magdeburg
  • Halle
  • Dessau-Roßlau
  • Stendal
  • Sie haben das erste juristische Examen bestanden
  • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
  • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
  • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
  • eine Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
  • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
  • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

Wenden Sie sich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
  • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg, Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale), Stadt
Postfach 16 55
06606 Naumburg (Saale), Stadt
03445 280
03445 282000

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/olgdsgvo.
olg-naumburg@egvp.de-mail.de

Bemerkung: Sie können diese De-Mail-Adresse für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nur nutzen, wenn Sie selber über ein de-Mail-Postfach verfügen!

Montag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Anzahl: 15
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Behördenleitung:

Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana

Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland

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