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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500

Bemerkung: Service-Center
+49 4421 7543-5080

Bemerkung: Für Versicherte
+49 4421 7543-5062

Bemerkung: Für Verwerter
+49 4421 7543-5050

Bemerkung: Rechtsstelle

Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr