Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

In Beherbergungsstätten anmelden

Beschreibung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

Die Meldescheine erhalten Sie vom Leiter der Beherbergungsstätte.

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

Zuständige Stelle
Bürgerbüro
Markt 20-22
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4792512
+49 3904 4792599

Montag: 9-12 Uhr

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch: 9-12 Uhr

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr 

Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.

  

Hinweis: Die Sprechzeiten für Bürger in den Fachabteilungen im Rathaus sind abweichend:

Montag geschlossen

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr

Bushaltestelle: Markt

Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg

Parkplätze vorhanden

Behindertengerechter Zugang