Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Beschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.
Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.
Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
- Umsatz
- Zahl der tätigen Personen
- Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat.
Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
- hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
- Zahl der Niederlassungen
- Zahl der tätigen Personen
- Umsätze
- Steuern
- Subventionen
- Investitionen
- Aufwendungen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Jahresstatistik im Handel benötigen Sie im Durchschnitt 90 Minuten.
Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Monatsstatistik im Großhandel benötigen Sie im Durchschnitt 19 Minuten.
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
- verwaltungsrechtliche Klage
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem bereitgestellten Online-Formular entnehmen.
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Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
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Nur bei der monatlichen Datenübermittlung möglich: eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen, sofern Ihr Software-Unternehmen entsprechende Funktionalitäten bereitgestellt hat. In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend über die bereitgestellte Software an das Statistische Bundesamt.
- Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig bei Ihrem Software-Unternehmen registrieren.
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
- Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
21.07.2022
- Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus Erhebung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal