Auskunft geben für die Forschungsstatistik
Beschreibung
Die Statistiken über Forschung und Entwicklung sollen die Finanzen und das Personal der Forschungseinrichtungen umfassend abbilden. Die Daten der Finanz- und Personalstatistiken bilden die Grundlage
- für finanz und wirtschaftspolitische Entscheidungen,
- für Analysen und Vergleiche
- und bei der Berechnung der Daten des Staatssektors für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
Das Statistische Bundesamt befragt dafür öffentliche und öffentlich geförderte Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
Hierzu gehören
- Bundesforschungseinrichtungen,
- Landes und kommunale Forschungseinrichtungen,
- wissenschaftliche Bibliotheken und Museen (einschließlich wissenschaftlicher Archive und Fachinformationszentren)
- sowie sonstige öffentlich geförderte Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft und Forschung sowie Institute an Hochschulen (sogenannte AnInstitute).
Die Erhebung liefert Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der finanziellen und personellen Ressourcen, die zur Durchführung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.
Jährlich erfragt das Statistische Bundesamt bei FuE-Einrichtungen Daten zu
- den Einnahmen und Ausgaben nach Arten und Wissenschaftszweigen,
- der Art der Einrichtung,
- ihren Aufgaben,
- dem Anteil der Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit des wissenschaftlichen Personals.
Zudem beinhaltet die Erhebung Daten zu den Beschäftigten nach
- Geschlecht,
- Alter,
- Umfang, Dauer und Art des Dienst oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Besoldungs- oder Entgeltgruppe,
- Bildungsabschluss,
- Staatsangehörigkeit,
- Art der Beschäftigung und Wissenschaftsgebieten.
Alle 4 Jahre erhebt das Statistische Bundesamt darüber hinaus Daten
- zu den Ausgaben nach sozioökonomischen Forschungszielen und Technologiebereichen,
- nach Art der Forschungstätigkeit
- und zu den Einnahmen nach Mittelgebern.
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der FuE-Statistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv) an.
Das Statistische Bundesamt erhebt die Statistik, wenn und soweit dafür ein gesetzlicher Auftrag durch die oben genannte Rechtsgrundlage besteht.
Neben den abgefragten Daten sind keine zusätzlichen Unterlagen einzureichen.
Das Statistische Bundesamt erhebt und erstattet Ihnen keine Kosten für die Forschungsstatistik.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Heranziehungsbescheid entnehmen. - Verwaltungsgerichtliche Klage
- Das Statistische Bundesamt wendet sich an die gesetzlich festgelegten Stellen, um die Daten zu erheben. Teilweise werden die Daten auch von den Statistischen Ämtern der Länder übermittelt.
- Wenn Ihre FuEEinrichtung auskunftspflichtig ist, wird Ihr Hauptsitz per Post angeschrieben, wo die Online-Fragebögen (auch für Nebenstellen) beantwortet werden.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
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Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das OnlineMeldeverfahren IDEV zu nutzen.
- IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Zusammen mit der Aufforderung, Ihre Daten zu melden, erhalten Sie in der Regel eine Zugangskennung und ein Passwort für das Online-Verfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund). Damit können Sie die Daten melden.
Alternativ können Sie die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE") übermitteln. Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Das Statistische Bundesamt wertet die Daten aus, erstellt die Statistik und veröffentlicht sie.
- § 2 Absatz 1 Nummer 7 Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG)
- § 12 Absatz 1 Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
14.06.2023
Statistisches Bundesamt (StBA)
- Forschungsstatistiken Erhebung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal