Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS
- mindestens 250 Gramm wiegt oder
- mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.
Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren.
Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.
Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.
Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
- Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
- Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
-
Das UAS:
- wiegt mindestens 250 Gramm oder
- kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.
- Online-Antrag
Für natürliche Personen:
-
Kopie Ihres
- Personalausweises oder
- Reisepasses oder
- Aufenthaltstitels
Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:
- Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf
Für Personengesellschaften:
- Gesellschaftervertrag oder
- Auszug A aus dem Handelsregister
Für Kapitalgesellschaften:
- Gewerbeschein oder
- Auszug B aus dem Handelsregister
Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:
- Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
- Gewerbeschein oder
- Stiftungsurkunde
Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.
- Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
- Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
20.11.2023
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) und zulassungspflichtiger UAS Registrierung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen (Verfügbare Sprachen: de, en)
38108 Braunschweig
38108 Braunschweig
Bemerkung: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten
Bemerkung: für UAS-Betreiberregistrierung
Bemerkung: für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten