Abwasserabgabe zahlen
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
05.10.2020
39340 Haldensleben, Stadt
39337 Haldensleben, Stadt
Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Für dringende Probleme (z. B. Havarien u. Verstopfungen) sind wir werktags ab 6:30 Uhr zu erreichen.
Außerhalb der Dienstzeit steht Ihnen für technische Defekte unser Bereitschaftsdienst unter : 03904 / 66 80 6 zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu unseren Satzungen.
Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG
DownloadAntrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß § 4 Abs. 3 AbwAG
DownloadErklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 AbwAG)
DownloadErklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen größer 3 ha über eine nichtöffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AbwAG)
DownloadErklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für Kleineinleitungen (§§ 8 und 9 Abs. 2 AbwAG sowie § 5 AG AbwAG)
DownloadErklärung über die tatsächlich eingeleitete Jahresschmutzwassermenge im Veranlagungsjahr gemäß § 9 Abs. 2 AG AbwAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 4 AbwAG
DownloadErklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 3 AbwAG
DownloadErklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für industrielle und gewerbliche Einleiter
DownloadErklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für kommunale Einleiter
DownloadErmittlung der korrespondierenden Überwachungswerte - Anlage 1 zu Vordruck 3
DownloadVollzug AbwAG, Gesamtkostenaufstellung für Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG
DownloadVollzug AbwAG, Vordruck 3 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-kommun. o.ä. Schmutzwasser)
DownloadVollzug AbwAG, Vordruck 5/2 (Nachweis Einhaltung Abwassermenge gem. § 4 Abs.5 AbwAG)
DownloadVollzug AbwAG, Vordruck 4 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-gewerbl. o. industrielles Schmutzwasser)
DownloadNachweis über die Einhaltung geringerer Werte und des zugelassenen Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG
DownloadErklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte und einer geringeren Abwassermenge sowie Antrag auf Zulassung des Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG
Download
06118 Halle (Saale), Stadt