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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abwasserabgabe zahlen

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
  • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Verwaltungsgebäude
Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“
Burgwall 6
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 1144
39337 Haldensleben, Stadt
03904 66806
03904 668085

Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Für dringende Probleme (z. B. Havarien u. Verstopfungen) sind wir werktags ab 6:30 Uhr zu erreichen.

Außerhalb der Dienstzeit steht Ihnen für technische Defekte unser Bereitschaftsdienst unter : 03904 / 66 80 6 zur Verfügung.

648
Auf dem Grundstück vor dem Gebäude.
Anzahl: 4
Gebühren: nein

Hier gelangen Sie zu unseren Satzungen.

  • Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG

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  • Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß § 4 Abs. 3 AbwAG

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  • Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 AbwAG)

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  • Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen größer 3 ha über eine nichtöffentliche Kanalisation (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AbwAG)

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  • Erklärung gemäß § 9 Abs. 1 AG AbwAG für Kleineinleitungen (§§ 8 und 9 Abs. 2 AbwAG sowie § 5 AG AbwAG)

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  • Erklärung über die tatsächlich eingeleitete Jahresschmutzwassermenge im Veranlagungsjahr gemäß § 9 Abs. 2 AG AbwAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 4 AbwAG

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  • Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 3 AbwAG

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  • Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für industrielle und gewerbliche Einleiter

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  • Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 4 AbwAG für kommunale Einleiter

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  • Ermittlung der korrespondierenden Überwachungswerte - Anlage 1 zu Vordruck 3

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  • Vollzug AbwAG, Gesamtkostenaufstellung für Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG

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  • Vollzug AbwAG, Vordruck 3 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-kommun. o.ä. Schmutzwasser)

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  • Vollzug AbwAG, Vordruck 5/2 (Nachweis Einhaltung Abwassermenge gem. § 4 Abs.5 AbwAG)

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  • Vollzug AbwAG, Vordruck 4 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-gewerbl. o. industrielles Schmutzwasser)

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  • Nachweis über die Einhaltung geringerer Werte und des zugelassenen Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG

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  • Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte und einer geringeren Abwassermenge sowie Antrag auf Zulassung des Messprogramms gemäß § 4 Abs. 5 AbwAG

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Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798