Abfallgebühr zahlen
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
39326 Wolmirstedt, Stadt
Bemerkung: Zentrale Rufnummer
Bemerkung: Bürger- und Servicetelefon
Bemerkung: Sperrmüll-Hotline
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr