Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Beschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §§ 4, 5, 11 und 13 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 4261

    Download
  • Antrag auf Genehmigung / Änderung einer Indirekteinleitung

    Download
Karte
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798