Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Ivonne Rahn
- Börde:
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Bau einer Abwasseranlage beantragen
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Gewässeraufsicht kontaktieren
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Änderung einer Abwasseranlage anzeigen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §§ 4, 5, 11 und 13 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 4261
DownloadAntrag auf Genehmigung / Änderung einer Indirekteinleitung
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06118 Halle (Saale), Stadt