Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
03.11.2015
39340 Haldensleben, Stadt
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Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mittwoch: geschlossen*
Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.
* Wegen der Vorbereitungen für die Bundestags- und Landratswahl und akuten personellen Engpässen ist die Schließung des Bürgerbüros mittwochs aus organisatorischen Gründen bis Ende März erforderlich.
In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro an diesen Tagen für die Bürger telefonisch unter 03904 479-2510 bis 2513 oder per Mail unter buergerbuero@haldensleben.de erreichbar.
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Bushaltestelle: Markt
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Haldensleben - Wolfsburg
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