Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

 

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

 

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

Zuständige Stelle
Bürgerbüro
Markt 20-22
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4792512
+49 3904 4792599

Montag: 9-12 Uhr

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch: geschlossen*

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr 

Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.

* Wegen der Vorbereitungen für die Bundestags- und Landratswahl und akuten personellen Engpässen ist die Schließung des Bürgerbüros mittwochs aus organisatorischen Gründen bis Ende März erforderlich.

In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro an diesen Tagen für die Bürger telefonisch unter 03904 479-2510 bis 2513 oder per Mail unter buergerbuero@haldensleben.de erreichbar.

  

Montag geschlossen

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr

Bushaltestelle: Markt

Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg

Parkplätze vorhanden

Behindertengerechter Zugang