Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
Beschreibung
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.
Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft zum Fahrbetrieb" durchführen und hierfür von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt sind
- Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
Wenn Ihre Ausbildungsstätte jedoch zu keiner der oben genannten Gruppen gehört benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- fachliche Eignung des Trägers
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern (in der Regel soll ein Ausbilder nicht mehr als 36 Personen unterrichten)
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Domenik Siegmund
- Börde:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anerkennung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Anhängerklasse E beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Ersatzführerschein beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
06112 Halle (Saale)