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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen

Beschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.

Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft zum Fahrbetrieb" durchführen und hierfür von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt sind
  • Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer

Wenn Ihre Ausbildungsstätte jedoch zu keiner der oben genannten Gruppen gehört benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • fachliche Eignung des Trägers
  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern (in der Regel soll ein Ausbilder nicht mehr als 36 Personen unterrichten)
  • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Standort Haldensleben

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Standort Oschersleben

Mo. geschlossen
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

Herr Domenik Siegmund

Position: Sachgebietsleiter
Sachgebietsleiter

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06112 Halle (Saale)
0345 514-1232
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