Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.
Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
gebührenfrei
keine
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
keine
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern
21.10.2020
39340 Haldensleben, Stadt
Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mittwoch: geschlossen*
Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.
* Wegen der Vorbereitungen für die Bundestags- und Landratswahl und akuten personellen Engpässen ist die Schließung des Bürgerbüros mittwochs aus organisatorischen Gründen bis Ende März erforderlich.
In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro an diesen Tagen für die Bürger telefonisch unter 03904 479-2510 bis 2513 oder per Mail unter buergerbuero@haldensleben.de erreichbar.
Montag geschlossen
Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Bushaltestelle: Markt
Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg
Parkplätze vorhanden
Behindertengerechter Zugang