Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
30.12.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Domenik Siegmund
- Börde:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anerkennung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Anhängerklasse E beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Ersatzführerschein beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen