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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Beschreibung

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl
  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Gebühr: gebührenfrei
Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr: 53,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr: 104,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  • Widerspruch
  • Klage

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 511.

Wenn Sie bereits einmal das Antragsverfahren für die Ausstellung einer Wertmarke durchlaufen haben, wird Ihnen automatisch zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit ein Informationsschreiben übermittelt. Dieses enthält einen Antrag für die Ausstellung eines neuen Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke bzw. Angaben zur Überweisung des Eigenanteils. Nach Eingang des Antrages bzw. der Zahlung wird Ihnen ein neues Dokument übersendet.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Olvenstedter Str. 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
0391 567-2680
0345 514-3350

Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350

oder online unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/

Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr