Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Es fallen keine Kosten an.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Unterhaltsvorschussstelle
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
08.03.2024
10.07.2023
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Unterhaltsvorschuss beantragen [Gemeinsam-Online] (Verfügbare Sprachen: de)
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Daniela Weber
- Börde:
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche Beurkundung beantragen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss