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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Wenden Sie sich an die Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
- Amt für Innere Verwaltung und Planung -

Zuständige Stelle
Bürgerbüro
Markt 20-22
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4792512
+49 3904 4792599

Montag: 9-12 Uhr

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch: geschlossen*

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr 

Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr.

* Wegen der Vorbereitungen für die Bundestags- und Landratswahl und akuten personellen Engpässen ist die Schließung des Bürgerbüros mittwochs aus organisatorischen Gründen bis Ende März erforderlich.

In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro an diesen Tagen für die Bürger telefonisch unter 03904 479-2510 bis 2513 oder per Mail unter buergerbuero@haldensleben.de erreichbar.

  

Montag geschlossen

Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr

Bushaltestelle: Markt

Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg

Parkplätze vorhanden

Behindertengerechter Zugang