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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

Beschreibung

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

§ 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

Zuständige Stelle
Landeseichamt
Merseburger Straße 1
06112 Halle (Saale), Stadt
Postfach 200 836
06009 Halle (Saale), Stadt
+49 345 21113
+49 345 2111499
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