Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Antrag auf Ausnahme zum Verbot zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß VV VV GK Nr. 1.3 zu § 44 Landeshaushaltsordnung
DownloadAntrag auf eine Zuwendung zur Förderung von Sachkosten und für Ausstattungen von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung
DownloadAntrag auf Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
DownloadAntrag auf Mobilitätskostenübernahme für eine geplante Fahrt im Rahmen der sozialpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
Download
06112 Halle (Saale)