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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen

Beschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Ergotherapeut
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • Physiotherapeut
  • Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistent
  • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühr: 50,00 EUR
Vorkasse: nein
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
+49 345 514-3268

Bemerkung: akademisch
+49 345 514-3045

Bemerkung: nichtakademisch
+49 345 514-3279

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

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  • Ärztliche Bescheinigung - Anlage zum Antrag

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