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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

Beschreibung

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.
  • Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.
  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.

  • Widerspruch
    Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:

  • Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
  • Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
    • Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
    • Laden Sie das PDF-Formular herunter.
    • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500

Bemerkung: Service-Center
+49 4421 7543-5080

Bemerkung: Für Versicherte
+49 4421 7543-5062

Bemerkung: Für Verwerter
+49 4421 7543-5050

Bemerkung: Rechtsstelle

Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Weitere Stellen
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9289000

Bemerkung: Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de