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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

Beschreibung

Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.

Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:

  • die Art Ihrer Tätigkeiten,
  • der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
  • die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.

Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.

Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Es gibt eine Änderung:
    • der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
    • der Tätigkeit selbst
    • oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.
  • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-Fragebögen
  • Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.
  • Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Es fallen keine Kosten an.

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate

  • Widerspruch
  • Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. Teilen Sie uns als Änderung die Gründung einer GmbH mit, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 45 Minuten).
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
  • Anschließend müssen Sie weitere Angaben zur eingetretenen oder beabsichtigten Veränderung Ihrer Tätigkeit machen und Sie können je nach Anliegen weitere Unterlagen hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns formlos mit, was sich an Ihrer Tätigkeit verändert hat.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie Ihrer Mitteilung gern Nachweise bei, die die Veränderung belegen.
  • Bei Gründung einer GmbH füllen Sie bitte ergänzend die PDF-Fragebögen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern Teil I und Teil II aus und fügen diese sowie die darin genannten Unterlagen Ihrer formlosen Mitteilung bei.
  • Fügen Sie alle Unterlagen zusammen, unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und bei Gründung einer GmbH auch die beiden ausgedruckten PDF-Fragebögen und schicken alles an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9289000

Bemerkung: Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Bitte melden Sie sich am Empfang an.