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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden

Beschreibung

Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:

  • Art und Gegenstand (unter anderem Erweiterung oder Wegfall von Unternehmensteilen)
  • Beteiligungsverhältnisse oder Rechtsform
  • Bewirtschaftungsverhältnisse

Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
    • des Garten- und Weinbaues,
    • der Fischzucht,
    • der Teichwirtschaft,
    • der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei),
    • der Imkerei sowie
    • der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
  • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
  • Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
  • Garten und Landschaftsbauunternehmen und Unternehmen der Gartenpflege
  • Jagdunternehmen
  • Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege

In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die

  • die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen können,
  • die Zuordnung zu den Risikogruppen betreffen (zum Beispiel Flächenveränderungen),
  • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen

oder:

  • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern,
  • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.

Je nach Art der Änderung:

  • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemeldung oder Pachtverträge
  • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fordert im Einzelfall weitere Unterlagen an.

Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der SVLFG.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:

  • Informieren Sie die SVLFG über eintretende oder bereits eingetretene Änderungen in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit.
  • Teilen Sie der SVLFG die Art der Änderung und deren Zeitpunkt mit.
    • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen an.
  • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
  • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Änderungsformular.
  • Füllen Sie das Änderungsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:

  • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Zuständige Stelle
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 70-72
34001 Kassel, documenta-Stadt
+49 561 785-0

Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 561 785219006
poststelle@svlfg.de-mail.de

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung