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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Beschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

Es fallen keine Kosten an.

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
  • Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1302
+49 3904 7240-51304
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Yvonne Rexhi

Position: Sachbearbeiterin Kreistag/Wahlen
+49 3904 7240-1302
+49 3904 7240-51304
Sachbearbeiterin Kreistag/Wahlen

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