Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
25.04.2024
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (Verfügbare Sprachen: de)
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354