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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure beantragen

Beschreibung

Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.

  • Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
  • Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
  • Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
  • Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
  • Oder das Mitglied ist verstorben

Daneben können Sie auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden. Damit verlieren Sie aber auch die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“.

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure.

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 628890
0391 6288999

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

2,5
Anzahl:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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