Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure beantragen
Beschreibung
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
- Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
- Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
- Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
- Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
- Oder das Mitglied ist verstorben
Daneben können Sie auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden. Damit verlieren Sie aber auch die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“.
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
25.08.2022
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr