Unternehmen steuerlich abmelden
Beschreibung
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer
- gewerblichen Tätigkeit,
- selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
- land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
- Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- Auflösung einer Körperschaft oder
- Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
keine
mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse
keine
Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
- Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.
Finanzministerium des Landes Hessen
03.12.2020
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
39014 Magdeburg, Landeshauptstadt
Bemerkung: Registrierung/Login - Anhänge sind möglich
Bemerkung: Nachrichten mit steuerlichem Bezug - keine Anhänge möglich
Bemerkung: Nachrichten ohne steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
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