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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

Beschreibung

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

  • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
     
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
  • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.

keine

Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht.

Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

  • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
  • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
  • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

beantragt werden.

Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Zuständige Stelle
Handwerkskammer Magdeburg
Gareisstraße 10
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0
  • Antrag auf Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle/ das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke/ Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

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