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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bestellung als Steuerberater beantragen

Beschreibung

Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, müssen Sie durch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt amtlich bestellt werden. Wenn Sie amtlich bestellt werden, werden Sie automatisch Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Sie werden als Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt, wenn

  • Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
  • Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
  • Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
  • Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers),
  • Sie nicht aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind, den Beruf als Steuerberater ordnungsgemäß auszuüben.

Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten. Andernfalls widerruft die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung.

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

  • Sie müssen den Antrag auf Bestellung mit Hilfe des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks stellen.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
  • Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.

 

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
  • Steuerberater - Erklärung der Pflichten

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  • Steuerberater - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

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