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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Gebühr: 12,00 EUR
Vorkasse: nein
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: nein
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
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