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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Verkehrszeichen aufstellen

Beschreibung

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • lichttechnische Anzeigen,
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Parkscheinautomaten,
  • Geländer,
  • Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
 

Keine.

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

  • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
  • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

Die Landkreise und kreisfreien Städte für

  • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Straßenverkehr
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-1731
03491 806-1790

Montag
08:30-12:00 Uhr
Dienstag
08:30-12:00 Uhr
13:00-17:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Freitag
08:30-12:00 Uhr

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Corina Deyring

Funktion: Abteilungsleiterin

Tom Dümiche

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Manuela Geißler

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Manuela Richter

Funktion: Sachbearbeiter