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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn

  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit Bedingungen verbunden ist, zum Beispiel dem Nachweis über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums.
  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit der Bedingung verbunden ist, dass Sie zuvor ein Studienkolleg oder eine vergleichbare Einrichtung besuchen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt eine Zulassung vorlegen.
  • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium zugelassen wurden.
  • Sie zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen wurden, ohne dass Ihnen bereits die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt.
  • Ihnen die Zusage eines Betriebs für das Absolvieren eines studienvorbereitenden Praktikums vorliegt.

Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.

Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.

Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.

Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Gebühr: 100,00 EUR
Vorkasse: nein
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Gebühr: 50,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

Antragsfrist: 8 Wochen
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat
Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

ca. 6 bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde

  • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Ausländerangelegenheiten
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-3330
03491 806-3390

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Manuel Sandau

Funktion: Abteilungsleiter Ausländerangelegenheiten
03491 806-3330
1007

Herr Artur Klassen

Funktion: Sachbearbeiter
03491 806-3339

Herr Holger Krüger

Funktion: Sachbearbeiter
03491 806-3331

Frau Anja Kuhlbrodt

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-3333

Frau Heike Maul

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-3334

Frau Saskia Rosenau

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-3332

Herr Christoph Rücker

Funktion: Sachbearbeiter
03491 806-3338

Frau Christina Huth

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-3335

Weitere Stellen
Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
+49 30 1815-1111

Bemerkung: Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

Bemerkung: Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).