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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

Beschreibung

Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.

Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte

Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Grenzlänge,
  • der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
  • sowie dem Bodenrichtwert.

Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.

Keine.

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes.

Oder wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

  • Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Ziegler, Claudio - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Breitscheidstr. 2 a
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 49530
03491 495324
Weitere Stellen
Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rooseveltstr. 61
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 420390
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821