Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Beschreibung
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.
Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird.
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Zulassungsbehörde
- die Antragsnummer
- das Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs
- das Datum der Zulassungsentscheidung
- das Datum der Außerbetriebsetzung
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.
Eine Tageszulassung können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.
Die Person oder das Unternehmen, das die Tageszulassung beantragt, steht als Erstbesitzerin oder Erstbesitzer in der Zulassungsbescheinigung. Danach gilt das Fahrzeug weiterhin als Neuwagen, wenn:
- das Fahrzeugmodell unverändert hergestellt wird,
- das Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel aufweist und
- zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen.
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
- Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- natürliche Personen:
- Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- juristische Personen:
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
- für den Einzug der Kfz-Steuer:
- Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
- Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
Gebühr: 45,90 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlGebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: 14,90 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlGebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
- Widerspruch
zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Tageszulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen folgendermaßen beantragt werden:
- vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
- online über das i-Kfz-Portal
- online über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Antrag vor Ort:
- Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
- Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst: bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vorname,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
- Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
- Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis unter Angabe des Kennzeichens des zugelassenen Fahrzeugs und der Gültigkeitsdauer.
- Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf
- Kfz-Steuerrückstände,
- Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
Onlineantrag über das i-Kfz-Portal:
Juristische und natürliche Personen mit weniger als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
- Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der folgenden Methoden nach:
- Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- BundID mit ELSTER-Zertifikat
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Füllen Sie die Antragsmaske mit folgenden Informationen aus:
- Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung
- Kennzeichen: wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus und geben Sie das Wunschkennzeichen oder das reservierte Kennzeichen an.
- Zahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
- Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
- Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Ihr Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Tageszulassung werden Ihnen sofort online bereitgestellt. Laden Sie diesen innerhalb von 30 Minuten herunter oder schicken Sie diesen per E-Mail an Ihre E-Mailadresse.
- Drucken Sie Ihren Tageszulassungsbescheid aus und bringen Sie diese am Fahrzeug sichtbar an.
Onlineantrag über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über die GKS des KBA beantragen:
- Rufen Sie über das Online-Portal “KBA-Online“ den Bereich “Großkundendaten“ auf.
- Registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto beim KBA
- Beantragen Sie die gewünschten Tageszulassungen.
- Die GKS prüft Ihre Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die zuständigen i-Kfz-Portale weiter.
- Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet.
- Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
- Die Rückmeldung samt Übermittlung des vorläufigen Zulassungsnachweises erfolgt elektronisch per E-Mail.
Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
23.09.2024