Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
06886 Lutherstadt Wittenberg
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Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Herr Maik Bialek
Frau Dr. Petra Hintersdorf
Frau Dr.Karin Kühnast
Herr Sven Markgraf
Herr Carsten Müller
Frau Christine Müller
Frau Astrid Neubauer
Frau Ines Pranger
Frau Diana Schulze
Gebühren Fleischbeschau ab 01.01.2021
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