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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Fehler in Ihren vom Statistischen Bundesamt verarbeiteten personenbezogenen Daten korrigieren lassen

Beschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie grundsätzlich von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden. 
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel: 

  • Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das StBA, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.
 

Sie können die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:

  • Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen personenbezogene Daten erhoben hat und verarbeitet.
  • Es sich um personenbezogene Daten handelt, die Sie persönlich betreffen.

Sie können die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verlangen, wenn sie für Forschung, Wissenschaft oder Statistik verarbeitet werden, soweit der ursprüngliche Zweck durch die Berichtigung Ihrer personenbezogener Daten nicht mehr erreicht oder ernsthaft beeinträchtigt werden würde.
 

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
     

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen beachten.

Die Korrektur muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

-    Formulare: nein 

-    Onlineverfahren möglich: ja 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online, mündlich oder schriftlich per Post oder E-Mail anfordern.
Berichtigung vom StBA online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des StBA auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Ein Online-Antrag kann durch ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises authentifiziert.   
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail einreichen.
  • Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
  • Berichtigung vom StBA schriftlich anfordern:
  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail an die öffentliche Stelle. 

Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen per E-Mail zu.
 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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