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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Beschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

Es fallen keine Kosten an.

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
  • Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Pressestelle
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-1010
03491 806-1093

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Alexander Baumbach

Funktion: Leiter der Pressestelle und Pressesprecher
+49 177 7220680
+49 3491 806-1093
1-05

Frau Katharina Höhne

Funktion: Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit
03491 806-1011
1-04

Frau Nadja Zimmermann

Funktion: Assistenz Pressestelle
03491 806-1007
1-04