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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

Beschreibung

Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

  • Windparks
  • Abbau von Bodenschätzen, wie
    • Kohle oder
    • Erze
  • Straßen und Schienenbau
  • Erdgastransportleitungen
  • Hochspannungsleitungen

Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

  • Gesellschaft
  • Wirtschaft
  • Infrastruktur
  • Umwelt

Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

  • Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

  • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
  • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-7504
0391 567-7509
Linie 5
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landkreis Wittenberg - Raumordnung
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2704
03491 806-2703