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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ermächtigung als Übersetzer beantragen

Beschreibung

Wenn Sie als Übersetzerin oder Übersetzer in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden möchten, benötigen Sie eine Ermächtigung (§ 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung).

Die Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst die schriftliche Sprachübertragung. Für die mündliche Übertragung sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuständig. Als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt wird auf Antrag, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.

Die Ermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Mit der Ermächtigung ist keine öffentliche Bestellung verbunden.

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie

  • einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
  • eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
  • eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.
 Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.

Wenden Sie sich an das zuständige Oberlandesgericht.

Die Oberlandesgerichte führen eine Liste der allgemein beeidigten Dolmetscher/innen und der ermächtigten Übersetzer/innen.

Zuständige Stelle
Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale), Stadt
Postfach 16 55
06606 Naumburg (Saale), Stadt
03445 280
03445 282000

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/olgdsgvo.
olg-naumburg@egvp.de-mail.de

Bemerkung: Sie können diese De-Mail-Adresse für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nur nutzen, wenn Sie selber über ein de-Mail-Postfach verfügen!

Montag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Anzahl: 15
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Behördenleitung:

Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana

Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland

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