Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-.
Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.
So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.
EUR 50,00 bis EUR 1.100,00
Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.
Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.
Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.
06886 Lutherstadt Wittenberg
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Frau Dana Brandenburg
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Herr Ruben Göde
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Frau Claudia Melichar
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Herr René Pflug
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Herr Gerald Redlich
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Frau Monique Witschel
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung