Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Beschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Gegebenenfalls:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Geltungsdauer: 3 Jahre
Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Widerspruch

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2850
03491 806-2891

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Michael Dorn

Funktion: SGl Baulicher Brandschutz
03491 806-2816
03491 806-2890
A2-30
SGl Baulicher Brandschutz

03491 806-2804
A2-14
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Gräfenhainichen

03491 806-2806
A2-16

03491 806-2807
A2-23
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Zahna-Elster und Annaburg

Frau Ricarda Mählis

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2808
A2-24
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Jessen (Elster)

03491 806-2809
A2-21
Ansprechpartner für die Stadtgebiete von Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz

03491 806-2811
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Kemberg

03491 806-2812
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg

03491 806-2813
A2-16
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Lutherstadt Wittenberg

  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters

    Download
  • Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Download
  • Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Download
  • Mitteilung über Baubeginn

    Download
  • Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges

    Download
  • Erklärung zum Kriterienkatalog

    Download
  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)

    Download
  • Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Download als FormularDokLink
  • Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)

    Download
  • Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)

    Download
  • Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)

    Download
  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen

    Download
  • Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Download
  • Vorbescheid beantragen

    Download
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Download
  • Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Download