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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Realgewerbeberechtigung beantragen

Beschreibung

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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