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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Beschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Es gibt keine Frist.

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Das örtlich zuständige Jugendamt.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Zuständige Stelle
Beistandschaften
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Doreen Stiller

Funktion: Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsberatung, Negativbescheinigung (A - K)

Frau Katharina Hoy

Funktion: Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsberatung, Negativbescheinigung (A - K)

Frau Nadin Möbes

Funktion: Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsberatung, Negativbescheinigung (L - Z)

Frau Peggy Wergner

Funktion: Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsberatung, Negativbescheinigung (L - Z)