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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausländerjagdschein ändern lassen

Beschreibung

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz
  • Ausweis
  • Jagdschein

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
03491 806-1705
B1-75

03491 806-1711
B1-77