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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

Beschreibung

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

  • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
  • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.
  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

Keine.

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

  • Antrag auf Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 1 WasEE-VO LSA

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  • Abgabe an Dritte, Anlage zum Antrag auf Ermäßigung

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  • Antrag auf Befreiung gemäß § 4 Abs. 2 WasEE-VO LSA

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  • Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung

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  • Änderung der Stammdaten/Änderungsmitteilung

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